http://www.taz.de/tpl/2000/04/05/a0074.fr/text?re=wu
EU-domstolen har avgjort at "natur-ren" marmelade gjerne kan inneholde
"naturlig" bly og sprøytemidler:
Naturblei in Marmelade
EU-Gerichtshof entscheidet: Marmelade mit Pestizidrückständen und
Schwermetallen ist "naturrein". Vorkommen von Blei und Pestiziden in
der Natur ist mittlerweile natürlich
von DANIELA
WEINGÄRTNER
Seit gestern ist der kleine Kölner "Verein gegen Unwesen in Handel und
Gewerbe"auch in Brüssel ein Begriff. Er kann sich zugute halten, einer
österreichischen Marmelade zu zweifelhafter Berühmtheit verholfen zu
haben. Ursprünglich hatte der Verein vor dem Kölner Landgericht
dagegen geklagt, dass die österreichische Firma Darbo ihre Marmelade
der Bezeichnung "Garten Erdbeer"unter demLabel "dárbo
naturrein"vertreibt. Denn dieser Brotaufstrich - das steht auch
deutlich auf dem Etikett - enthält das Geliermittel Pektin.
Pektin, so argumentierte der Verein, sei ein Zusatzstoff, den der
Verbraucher in einer Konfitüre mit dem Label "naturrein"nicht
erwarte. Er ließ die Marmelade von einem Lebensmittellabor
untersuchen. Das stieß auf weitere, weitaus unappetitlichere
Zusatzstoffe: 0,01 Milligramm Blei pro Kilo Marmelade,0.008 Milligramm
Cadmium und 0,021 Milligramm Pestizide pro Kilo Brotaufstrich.
In Kenntnis dieser köstlichen Rezeptur wies das Landgericht Köln die
Klage der Verbraucherschützer ab. Die Berufungsinstanz, das
Oberlandesgericht Köln, setzte das Verfahren aus und ließ vom
Europäischen Gerichtshof die Frage klären, öb die
Etikettierungsrichtlinie 79/112/EWG der Verwendung der Angabe
,naturrein'für eine Erdbeerkonfitüre entgegensteht, die das
Geliermittel Pektin sowie Blei-, Cadmium- und Pestizidspuren enthält."
Klare Antwort des EuGH: nein.
Schließlich sei das kritisierte Pektin auf dem Etikett angegeben, wie
es die Europäische Richtlinie vorschreibt. Jeder Verbraucher könne das
Zutatenverzeichnis lesen und seine Kaufentscheidung davon abhängig
machen. Was nun den keineswegs auf dem Etikett angegebenen Blei-,
Cadmium- und Pestizidcocktail angeht, warteten die Richter mit einer
Begründung auf, die in ihrer Eulenspiegel-Logik verblüfft:
"Die Rückstände von Blei, Cadmium und Pestiziden stellen keine Zutaten
zum Lebensmittel dar; ihre Angabe ist daher nicht obligatorisch.
Infolge der Verschmutzung von Luft und Wasser sind insbesondere Blei
und Cadmium in der natürlichen Umwelt vorhanden. Da Gartenfrüchte in
der natürlichen Umwelt angebaut werden, sind sie zwangsläufig den dort
vorhandenen Schadstoffen ausgesetzt. Selbst wenn in Einzelfällen
Verbraucher diese Tatsachen nicht beachten und somit irregeführt
werden sollten, ist diese Gefahr gering und kann deshalb ein Hemmnis
für den freien Warenverkehr nicht rechtfertigen."
Zu hoffen ist, dass die Marke "dárbo naturrein" infolge dieser
Entscheidung eine Berühmtheit erlangt, die ihren freien Verkehr
mittelfristig vielleicht dadurch hemmt, dass sie keine Abnehmer mehr
findet. Der Europäische Verbraucherverband in Brüssel musste
jedenfalls in einer ersten verblüfften Stellungnahme bekennen, noch
nie von dem Vorgang gehört zu haben. Er sei aber bezeichnend dafür,
dass die EU-Etikettierungsrichtlinie keine optimale
Verbraucherinformation gewährleiste.
Tatsächlich hat der EuGH den schwarzen Peter an die nationalen
Gerichte zurückgegeben. Nur sie könnten entscheiden, ob eine
Bezeichnung, eine Marke oder eine Werbung irreführend sei, wenn man
"die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten,
aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers" zugrunde
lege. Tatsächlich liegen die in der Marmelade gemessenen Rückstände
weit unter den in Deutschland zulässigen Höchstwerten. Trotzdem ist
davon auszugehen, dass der verständige Verbraucher nicht an Blei und
Cadmium denkt, wenn er in sein Frühstücksbrötchen beißt.
taz Nr. 6111 vom 5.4.2000 Seite 8 Wirtschaft und Umwelt 119 Zeilen
TAZ-Bericht DANIELA WEINGÄRTNER
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